1. Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind Gegenstand aller unserer Angebote und aller mit uns abgeschlossenen Verträge, gleichgültig, in welcher Form diese geschlossen werden.
1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartners (Abnehmer wie Lieferant) sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie schriftlich anerkannt haben. Die Entgegennahme eingekaufter Ware sowie zu bearbeitender Teile oder die Auslieferung von uns bearbeiteter Gegenstände bedeutet in keinem Falle die Anerkennung allgemeiner Geschäftsbedingungen des Vertragspartners.
1.3 Unsere Geschäftsbedingungen gelten für alle zukünftigen Geschäfte, auch dann, wenn auf sie nicht noch einmal ausdrücklich Bezug genommen wurde und sie im Einzelfall nicht noch einmal dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag beigelegt sein sollten.
2. Angebote und Auftrag
2.1 Unsere Angebote und Preise sind stets freibleibend.
2.2 Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.
2.3 Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung des Vertrages werden erst mit schriftlicher Bestätigung durch uns wirksam.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Die Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe.
3.2 Die von uns genannten Preise sind freibleibend. Berechnet werden die am Tage der Lieferung gültigen Preise, d.h. wir behalten uns vor, Preise zu berichtigen, wenn sich die Kostenfaktoren bis zur Lieferung ändern.
3.3 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, sind Rechnungen ohne Abzüge und Skonti innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar.
3.4 Von uns bestrittene oder nicht rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen berechtigen den Kunden weder zur Zurückbehaltung noch zur Aufrechnung
3.5 Werden vereinbarte Zahlungsfristen überschritten, sind wir berechtigt, ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf, Verzugszinsen in Höhe der jeweiligen Bankzinsen und Bankspesen für laufende Geschäftskredite, mindestens jedoch in Höhe von 3,5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.
3.6 Soweit uns nachträglich Umstände bekannt werden, aus denen sich eine wesentliche Vermögensverschlechterung beim Kunden ergibt und die unseren Zahlungsanspruch gefährden, sind wir berechtigt ihn fällig zu stellen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Ware nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zurückzunehmen. Wir können außerdem die Weiterveräußerung und Weiterverarbeitung der gelieferten Ware untersagen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir können für noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen. Alle diese Rechtsfolgen kann der Kunde durch Zahlung oder durch Sicherheitsleistung in Höhe unseres gefährdeten Zahlungsanspruches abwenden.
4. Rücktritts- und sonstige Rechte bei Vermögensverschlechterung
4.1 Kommt der Auftraggeber mit der Erfüllung seiner Verbindlichkeiten, auch aus anderen Verträgen, in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein, ist überschuldet oder wird über sein Vermögen die Eröffnung des Vergleichs oder
Konkursverfahrens beantragt oder werden unsere sämtlichen Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung sofort fällig. Dies gilt auch für gestundete Forderungen oder solche, zu deren ErfüIIung uns Wechsel oder Schecks übergeben wurden.
4.2 In diesem Fall sind wir berechtigt, die Auslieferung bearbeiteter Ware oder noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Kommt der Auftraggeber nicht innerhalb einer Woche seit Zugang einer derartigen schriftlichen Aufforderung nach, sind wir berechtigt, ohne weitere Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
5. Lieferbedingungen und Lieferfristen
5.1 Die angegebene Lieferzeit gilt nur annähernd und setzt völlige Klarstellung aller Einzelheiten voraus. Ansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Der Besteller kann Teillieferungen nicht zurückweisen. Versandfertig gemeldete Ware muss der Kunde sofort abrufen. Erfolgt der Abruf nicht
oder besteht keine Versandmöglichkeit, können wir die Ware berechnen und auf die Kosten und Gefahr des Kunden lagern.
5.2 Treten bei uns oder bei unseren Unterlieferanten Betriebsstörungen oder Ereignisse höherer Gewalt auf, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, sind wir berechtigt, die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern oder die Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise aufzuheben.
5.3 Gegenüber der Auftragsmenge ist eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% zulässig.
6. Versand
6.1 Unsere Lieferungen erfolgen ab Werk, sofern nicht schriftlich festgelegte Bedingungen vereinbart sind.
6.2 Unabhängig von den Versandbedingungen geht jede Gefahr spätestens dann auf den Besteller über, wenn die Ware unser Werk verlässt.
7. Gewährleistung
7.1 Der Auftraggeber hat die Ware unverzüglich zu untersuchen und etwaige Mängel spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Eingang am Bestimmungsort schriftlich zu rügen. Sind Ausfallmuster angefertigt und dem Auftraggeber zur Prüfung eingesandt worden, so haften wir nur dafür, dass die Lieferung entsprechend den Ausfallmustern bei Berücksichtigung etwaiger Berichtigungen ausgeführt wird. Nachgewiesene Ausführungs- oder Materialfehler werden von uns kostenlos beseitigt oder es erfolgt unter Gutschrift des entsprechenden, dem Besteller von uns in Rechnung gestellten Warenwertes, Ersatzlieferung gegen Neuberechnung. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Wandlung, Minderung, Schadenersatz jeglicher Art, Verzugsstrafen usw. werden ausdrücklich abgelehnt.
8. Eigentumsvorbehalte
8.1 Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung.
9. Werkzeuge
9.1 Alle von uns hergestellten oder von uns durch Kauf anderweitig erworbenen Werkzeuge, Modelle oder anderen Einrichtungen bleiben unser Eigentum und gehen in keinem Falle in den Besitz des Bestellers über, auch dann nicht, wenn der Besteller anteilige Kosten hierfür übernommen hat.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Hofgeismar, als Gerichtsstand gelten die für Hofgeismar zuständigen Gerichte.